Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - bei Online Bestellungen über www.oel-sharing.shop

der ALPS2SEA GmbH für die eigenen Marken HEIZÖL SHARING® * Heizbare Preise® und DIESEL SHARING® * Fahrbare Preise®

Diese Geschäftsbedingungen sind für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern konzipiert. Sofern ein Verbrauchergeschäft iSd § 1 KSchG vorliegt, gelten die Vertragspunkte mit den jeweiligen Sonderbestimmungen für Verbraucher; sonst die zwingenden Bestimmungen des 1. Hauptstückes d. KSchG sowie des FAGG.

1. Geltungsbereich:

a) Für alle Lieferungen und Leistungen von ALPS2SEA GmbH gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen, und zwar in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Abweichungen von diesen
sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Mit Auftragserteilung bzw. Abgabe der Bestellung an die ALPS2SEA GmbH, spätestens mit Annahme unserer Lieferung, gelten unsere Geschäftsbedingungen vom Kunden als angenommen.

b) Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart wird. Eines besonderen Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch uns bedarf es nicht.

c) Erklärungen von Mitarbeitern binden uns nur, wenn diese von vertretungsbefugten Organen schriftlich bestätigt werden.

d.) Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch.

e.) Wir liefern nur innerhalb von Österreich. Für Bestellungen aus anderen EU-Staaten wenden Sie sich bitte per E-Mail an uns.

2. Erklärungen an unser Unternehmen/Anbote:

a) Wir empfehlen zur leichteren Beweisbarkeit die Schriftform (eine Übermittlung via Telefax oder sonst elektronisch ist zulässig). Sämtliche Erklärungen sind dem Kunden gegenüber schriftlich an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift zu richten, und gelten als zugegangen, auch wenn der Kunde dem Unternehmen eine Änderung seiner Anschrift nicht bekannt gegeben hat.

b) Alle Warenangebote und Informationen zu Warenangeboten sind hinsichtlich der Bereitstellung bzw. Verfügbarkeit der Ware stets freibleibend und unverbindlich.

c) Der Bestellablauf auf oel-sharing.shop beschreibt sich wie folgt:

  • Nach der Bestellabschluss wird eine Bestellbestätigung vom Shop per Mail an die im Bestellprozess angegebene E-Mail Adresse versendet
  • Zeitnah meldet sich der Shopbetreiber zwecks Erklärung zum folgenden Ablauf (zB. Lieferung durch Partner Logistik); auf den Anruf folgt nochmals eine SMS-Bestätigung
  • Darauf folgt die formale Auftragsbestätigung bezugnehmend auf die Online-Bestellung per Mail, inkl. Telefonnummer der Partner-Logistik. Dieser Zeitpunkt (Versand der formalen Auftragsbestätigung) beschreibt zeitgleich den Zeitpunkt des formellen Vertragsabschlusses.
  • Nach Auslieferung zum vereinbarten Lieferzeitpunkt bekommt der Kunde auf Basis der tatsächlich abgeladenen Menge (in Liter) die Rechnung per Mail zugesendet

3. Preis:

Allgemein (u.a. auch für nachstehende Punkte a.) und b.) gültig): Als Preis wird der jeweils am Tag der Bestellung geltende Tagespreis je Liter Heizöl/Treibstoff vereinbart; dieser entspricht dem Nettoverkaufspreis des Unternehmens am Tag der Bestellung zuzüglich MÖSt. und USt. Dieser Preis kann sich täglich ändern und wird bei der Bestellung vereinbart. Wenn die Zustellmenge unter 60 % der Bestellgemenge gemäß Auftragsbestätigung liegt, dann wird dem jeweiligen Auftraggeber bzw. Haushalt ein Eurocent pro Liter (€ 0,01 pro ausgeliefertem Liter im Zusammenhang mit der betroffenen Bestellung) direkt vor Ort zusätzlich verrechnet bzw. entsprechend nachverrechnet.

a) Einzelbestellungen: Hier kommt bei Heizöllieferungen die Abfüllpauschale (= Bruttopreis) pro Lieferung an die Lieferadresse des Kunden hinzu. Die Mindestbestellmenge* beträgt 400 Liter je Bestellung. Mündliche und/oder schriftliche Auftragsbestätigungen zu Bestellmengen* zwischen 400 und einschließlich 10.000 Litern gelten immer mit Vorbehalt (= m.V.), da diese vom Unternehmen nur dann ausgeliefert werden können, wenn im Umkreis von 10 Kilometern der jeweiligen Lieferadressen eine Mindestbestellmenge* von 10.000 Litern an einem Tag ausgeliefert werden kann.

b) Team-Bestellungen („Mein Heizöl Sharing Team“): Hier kommt bei Heizöllieferungen die Abfüllpauschale (= Bruttopreis) abzgl. eines Team-Rabatts in Prozent pro Auslieferung an die jeweilige Lieferadresse hinzu. Die Mindestbestellmenge* für das gesamte Team (mit mindestens 2 Kunden) beträgt 10.000 Liter, wobei pro Lieferadresse die Mindestbestellmenge* bei 400 Liter liegt. Alle Heizöllieferungen an die Lieferadressen der Team-Mitglieder und des Team-Leiters (= sind alle Kunden) müssen gemeinsam an einem Tag ausgeliefert werden können (= Bedingung; ansonsten wird der prozentuelle Team-Rabatt auf die Abfüllpauschale allen Mitgliedern des Teams nachverrechnet). Der hierfür notwendige Liefertag wird vom Team-Leiter des Heizöl Sharing Teams gemeinsam mit dem Unternehmen im Einklang mit den Team-Mitgliedern vereinbart. Die Organisation im Vorfeld / generelle Verantwortung für die Fixierung eines Liefertages liegt beim Team-Leiter. Alle Lieferadressen eines Teams dürfen maximal in einem Umkreis von 10 Kilometern voneinander entfernt liegen, ansonsten ist eine Auslieferung zu den vorhin genannten Konditionen einer Team-Bestellung nicht möglich. Im Zusammenhang mit Team-Bestellungen gelten die mündlichen und/oder schriftlichen Auftragsbestätigungen pro Lieferadresse bis zu einer Bestellmenge* von 10.000 Litern mit Vorbehalt (= m.V.).

Die vorhin beschriebenen Konditionen gelten aktuell nur für das Bundesland Kärnten (für Lieferungen in andere Bundesländer gelten aktuell andere Konditionen):

  • Für die Bezirke Villach Stadt, Villach Land, Feldkirchen (exkl. der Gemeinden Albeck, Gnesau und Reichenau), Klagenfurt Stadt und Klagenfurt Land gelten die in Punkt a.) und b.) definierten Konditionen.
  • Für die Bezirke Spittal, Hermagor, Völkermarkt, Wolfsberg, St. Veit an der Glan und Feldkirchen (exkl. der Gemeinden Steuerberg, Himmelberg, Steindorf am Ossiacher See, Ossiach, Feldkirchen, St.Urban und Glanegg) gelten die in Punkt a.) und b.) definierten Konditionen, wobei jegliche mündliche und/oder schriftliche Auftragsbestätigung bis zu einer Bestellmenge* von 25.000 Litern (egal ob Einzelbestellungen oder Einzelbestellungen pro Lieferadresse eines Heizöl Sharing Teams betreffend) mit Vorbehalt (= m.V.) gilt.

*Mindestbestellmenge / Bestellmenge: Hierbei handelt es sich um sortenreine Mengen (Heizöl ODER Treibstoffe). Heizöl und Treibstoffe können zu diesen Konditionen nicht kombiniert werden.

4. Lieferung:

a) Die Lieferungen erfolgen nach Vereinbarung innerhalb angemessener Frist. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Zufahrt mit den üblichen Tankwagen bis zum Lieferort und die Befüllung des Tanks ohne Gefahr für schmutz- oder berührungsempfindliche Einrichtungsgegenstände, Böden, Wände etc. möglich sind. Sollte die Lieferung mangels Zufahrtsmöglichkeit oder mangels Möglichkeit, den Tank zu befüllen, erschwert oder unmöglich sein, hat der Kunde für die dadurch entstandenen Mehrkosten zu tragen. Für Schäden an schmutz- oder berührungsempfindlichen Einrichtungsgegenständen, Böden, Wänden etc., die der Kunde gegen eine Verschmutzung nicht ausreichend gesichert hat, kann keine Haftung übernommen werden.


b) Befindet sich das Unternehmen in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, wenn er dem Unternehmen schriftlich eine Nachfrist von zumindest vierzehn Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch das Unternehmen bzw. durch beauftragte Dritte verschuldet worden ist. Der Ersatz entgangenen Gewinns und sonstiger reiner Vermögensschäden ist ausgeschlossen.


c) Bei Ereignissen höherer Gewalt und anderen unvorhersehbaren, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbaren Ereignissen, wie Streiks, Betriebs- oder Verkehrsstörungen und hoheitlichen Verfügungen (dies auch bei Sublieferanten), ruhen die Liefer- und Abnahmeverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses.

d) Wenn eine Lieferung mit NICHT nachweisbaren Mängeln trotz Zustellversuch (gilt im Zusammenhang mit Punkt 7. Gewährleistung und Haftung) NICHT ANGENOMMEN wird, dann hat der Kunde in jedem Fall eine Aufwandsentschädigungspauschale je nach Bestellmenge pro Lieferadresse gemäß nachstehender Staffel an die ALPS2SEA GmbH zu leisten:

  • Bis 10.000 Liter eine mengenunabhängige Brutto-Pauschale von € 150,--
  • Ab 10.001 Liter gelten EUR 2%LT+USt

Die Aufwandsentschädigungspauschale ist binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen (gilt in Verbindung mit Punkt 5. Zahlung).

e) Der Kunde hat sich den ganzen Tag am Tag der Lieferung an der Lieferadresse zum Empfang der Ware bereit zu halten (Wenn der Kunde die Ware an diesem Tag nicht erhält, hat dieser zumindest das Unternehmen telefonisch zu kontaktieren und zumindest eine Nachricht mit seinem Namen, seiner Lieferadresse und der Info zum Nichterhalt der Ware auf der Mobilbox des Unternehmens zu hinterlassen, damit das Unternehmen dies überprüfen kann).

f) Jegliche mündlich oder schriftlich vereinbarten Zeitpunkte oder Zeiträume für die Lieferung wird das Unternehmen versuchen einzuhalten, jedoch sind alle in Punkt d) und e) genannten Bedingungen trotzdem gültig.

g) Beim Versand der Ware geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf den Verbraucher über, sobald die Ware an den Verbraucher oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat aber der Verbraucher selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine unsererseits vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer über.

h.) Falls weitere Kosten aufgrund einer erschwerten Liefersituation anfallen sollten, wird dies mit dem Kunden vor Lieferung gesondert besprochen und individuell vereinbart.

5. Zahlung:

Die Zahlung hat, soweit nichts anderes vereinbart worden ist, bei der Übernahme der Ware zu erfolgen (= in BAR bei Lieferung – beim Fahrer am Tankwagen! Somit keine Bonitätsprüfung nötig). Im Verzugsfall sind wir berechtigt Verzugszinsen in der Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, mindestens jedoch 12 % per anno zu verrechnen und alle noch aushaftenden Beträge fällig zu stellen. Für Verbraucher gilt ein Verzugszinssatz von 5 % per anno. Weiters ist der Kunde im Verzugsfall verpflichtet, dem Unternehmen die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Wir sind bei Zahlungsverzug oder bei Vorliegen schlechter Vermögensverhältnisse des Kunden, die uns bei Kaufabschluss nicht bekannt waren und die unsere Forderungen aus dem Kaufgeschäft gefährden, unbeschadet unserer sonstigen Rechte befugt, vom Vertrag ohne Einräumung einer Nachfrist zurückzutreten. Nur für Nichtverbraucher: Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger von uns nicht anerkannter Gegenansprüche des Kunden sind nicht statthaft. Die Aufrechnung von Gegenforderungen bedarf unserer schriftlichen Zustimmung mit Ausnahme gerichtlich festgestellter Forderungen. Weiters ist der Kunde verpflichtet, dem Unternehmen die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst iSd § 1333 ABGB die Kosten von Mahnschreiben, sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts nach den entsprechenden Gebührenordnungen. Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden: Ausdrücklich bestätigt der Kunde mit seiner Bestellung, dass die Lieferung unseres Unternehmens für die Fortführung des Unternehmens im Insolvenzfall nicht notwendig sind und sohin der Vertrag im Insolvenzfall des Kunden aufgelöst wird. Für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und des Fortbestandes dieses Vertrages ist der Masseverwalter verpflichtet die erfolgenden Bestellungen im Voraus zu bezahlen. Wir sind in Abänderung der Zahlungsbedingungen erst nach auf unserem Bankkonto eingegangener Zahlung zur Lieferung verpflichtet. Darüber hinaus ist der Masseverwalter zur Besicherung der Lieferungen verpflichtet, zur Absicherung etwa gegen einen Zahlungsausfall infolge Masseunzulänglichkeit bei nachträglicher Verrechnung der sich ergebenden Abrechnungsdifferenzen aus der Zugrundelegung eines Durchschnittspreises wie oben, eine Kaution in Höhe eines halben durchschnittlichen Monatsbedarfs (berechnet auf Basis der abgelaufenen letzten drei Monate) bei uns auf unserem Bankkonto zu erlegen. Bis zum Erlag dieser Kaution sind wir nicht zur Lieferung verpflichtet.

Alternativ gibt es auch die Möglichkeit der Vorauskassa (= Bezahlung mittels Banküberweisung vorab bis zum Folgewerktag der Auftragserteilung; Die Lieferung erfolgt erst dann, wenn der Vorauskassabetrag auf unserem in der Auftragsbestätigung genannten Bankkonto eingelangt ist.). Somit ist keine Bonitätsprüfung nötig.

6. Eigentumsvorbehalt:

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises vor. Dies gilt auch bei Weitergabe an Dritte. Im Falle des Zahlungsverzugs gestattet der Vertragspartner unserem Unternehmen jetzt bereits den jederzeitigen Zutritt zum Aufbewahrungsort unserer Eigentumsvorbehaltsware zwecks Inventarisierung oder Mitnahme. Das Unternehmen ist berechtigt, die sich noch im Tank des Kunden befindlichen Heizöle und Treibstoffe einzuziehen und den Gegenwert abzüglich der Manipulationskosten mit dem offenen Saldo zu verrechnen. Der Kunde ist bei objektivem Zahlungsverzug nicht berechtigt, weiteres Heizöl/Treibstoff zu verbrauchen.

7. Gewährleistung und Haftung:

a) Bei mangelhafter Ware leisten wir im gesetzlichen Rahmen Gewähr. Bemängelungen können jedoch nur dann anerkannt werden, wenn den von uns autorisierten Personen unverzüglich Gelegenheit gegeben wird, die bemängelte Ware samt dem dazugehörigen Behälter zu untersuchen und Proben zu ziehen. Proben, die von den Kunden selbst gezogen worden sind, können von uns nicht anerkannt werden.


b) Eine Haftung des Unternehmens für Schäden des Kunden, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden handelt, ist in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Beauftragten des Unternehmens. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Personenschäden und ebenso nicht im Falle einer Ersatzpflicht nach dem PHG. Allfällige Regressforderungen von Kunden oder Dritten gegenüber dem Unternehmen aus dem Titel „Produkthaftung“ gemäß PHG sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler vom Unternehmen verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.


c) Der Kunde hat die für den Umgang mit Heizöl und Treibstoffen maßgebenden Vorschriften sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, die Tankanlagen regelmäßig einer Tankinspektion zu unterziehen und die Tankanlage nach dem jeweiligen Stand der Technik zu erneuern, allenfalls auszutauschen. Sollte die Tankanlage nicht mehr den Regeln der Technik entsprechen, erfolgt die Betankung ausschließlich auf Risiko der Kunden, allfällige Ansprüche aufgrund leichter Fahrlässigkeit werden ausgeschlossen.

8. Datenschutz/Bonitätsprüfung

a) Die ALPS2SEA GmbH verwendet von Kunden übermittelte Daten ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen, insbesondere unter Beachtung des Datenschutzgesetzes.


b) Der Kunde erteilt seine Zustimmung zur Überprüfung seiner Identität und Bonität und stimmt zu, dass seine Daten (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Bestelldaten) zu diesem Zweck an behördlich befugte Kreditschutzverbände, Kreditinstitute und Gewerbetreibende, die zur Ausübung des Gewerbes der Auskunfteien über Kreditverhältnisse berechtigt sind (§ 152 GewO), übermittelt werden.


c) Soweit die ALPS2SEA GmbH im Anlassfall ein überwiegendes berechtigtes Interesse an dieser Datenverwendung hat (§ 8 DSG 2000), ist die ALPS2SEA GmbH zur Durchführung einer Identitäts- und Bonitätsprüfung auch im Fall eines Widerrufs der Zustimmungserklärung des Kunden berechtigt.


d) Auskunfteien, an welche zu Zwecken der Bonitätsprüfung Daten übermittelt werden, sind in Österreich der Kreditschutzverband von 1870 (KSV), Wagenseilgasse 7, A-1120 Wien, der AKV Europa – Alpenländischer Kreditorenverband, Schleifmühlgasse 2, A-1041 Wien, und die CRIF GmbH, Diefenbachgasse 35, A-1150 Wien.


e) Das unentgeltliche Recht auf Widerruf der Zustimmung zur Verwendung und Übermittlung der personenbezogenen Daten seitens des Kunden bleibt hiervon unberührt.“

9. Gerichtsstand, anwendbares Recht:

Sofern der Partner nicht Verbraucher i.S.d. KSchG ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis das sachlich zuständige Gericht in Klagenfurt. Trotzdem sind wir berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen. Der Vertrag unterliegt dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Die Vertragspartner vereinbaren die Anwendung österreichischen Rechts. Hat der Verbraucher im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er im Inland beschäftigt, so kann für eine Klage gegen ihn nur die Zuständigkeit des Gerichtes begründet werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt; dies gilt nicht für Rechtsstreitigkeiten, die bereits entstanden sind.

10. Rücktrittsrecht gemäß §§ 11 und § 18 FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte):

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass für Warenlieferungen des Unternehmens kein Rücktrittsrecht besteht, nachdem der Liefertermin vereinbart wurde und die Lieferung am Folgewerktag der Lieferterminvereinbarung stattfindet. Grund dafür ist die gem. FAGG § 18 (1) Z 6 geregelte, untrennbare Vermischung von Gütern am beschriebenen Folgewerktag der Lieferterminvereinbarung.

Im Falle eines Auftragsstornos durch den Kunden/die Kunden, gilt eine Administrationspauschale in der Höhe von € 29,90 inkl. 20 % MwSt. pro Lieferadresse als vereinbart (= Aufwandsentschädigung für den dadurch entstandenen Administrations- und Zeitaufwand bei der ALPS2SEA GmbH). Diese Administrationspauschale wird an den Kunden verrechnet und ist innerhalb der in der Rechnung angegebenen Frist per Überweisung zu bezahlen.

Nach Ablauf von 5 Werktagen ab dem Tag der Auftragserteilung wird im Falle eines Auftragsstornos Punkt 4.d. gemäß unserer AGB als Berechnungsbasis für die Administrationspauschale herangezogen.

11. Schlichtungsstelle

Wir verpflichten uns, in Streitfällen am Schlichtungsverfahren der Internet Ombudsstelle teilzunehmen: www.ombudsstelle.at
Nähere Informationen zu den Verfahrensarten unter www.ombudsstelle.at.

Verbraucher haben auch die Möglichkeit, Beschwerden an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU zu richten: http://ec.europa.eu/odr.

Sie können allfällige Beschwerde auch an E-Mail-Adresse info@alps2sea.gmbh richten.


Stand 11/2022